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Allgemeine Einkaufsbedingungen der digicom)) GmbH

Allgemeine Bedingungen des Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird oder wenn in auftragsbezogenen Schriftstücken des Auftragnehmers (z.B. Auftragsbestätigung, Rechnung) auf die Gültigkeit der Allgemeinen Bedingungen verwiesen wird. digicom)) GmbH kann nachfolgend auch Auftraggeber genannt werden.

1. Bestellungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie durch den Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.

2. Liegt der Bestellung ein Angebot/Kostenvoranschlag des Auftragnehmers zu Grunde, so gilt dieses/dieser als integrierter Bestandteil, soweit nicht in der Bestellung Abweichendes geregelt ist.

3. Die in der Bestellung angegebenen Preise sind, wenn im Angebot nicht anders definiert, Festpreise. Lieferungen verstehen sich frei Erfüllungsort, verpackt, versichert und abgeladen.

4. Wenn nicht anders vereinbart, sind keine Teillieferungen einzelner Aufträge möglich. Es ist immer die gesamte bestellte Menge zu liefern und zu verrechnen.

5. Wenn im Angebot die Leistungserbringung von Dienstleistung und Material nach Aufwand oder Regie definiert ist, ist die Umsetzung der Leistung bzw. Lieferung erst nach schriftlicher Bestätigung des Auftraggebers zu beginnen. Ist weiters in der Bestellung kein expliziter Liefertermin definiert, ist dieser vom Auftragnehmer mit dem Auftraggeber vor Leistungserbringung der gesamten Leistung oder Teilleistung in schriftlicher Form zu vereinbaren.

6. Die im Angebot sowie in der Bestellung angegebenen Mengen sind, wenn nicht anders definiert, somit freibleibend und können entweder gesamt oder in Teilen nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber abgerufen oder umgesetzt werden.

7. Der Auftraggeber hat das Recht, vor erfolgter Lieferung jederzeit ohne Begründung, durch Zahlung einer Pönale von 1% der Auftragssumme mit einer Deckelung von maximal EUR 1.000,- den Auftrag zu stornieren bzw. aus dem Vertrag zurückzutreten.

8. Sollten bei technischen Produkten, die zum Wiederverkauf bestimmt sind, neue Produkte oder Softwarereleases vor Einführung von digicom)) noch nicht zertifiziert sein, muss vor Freigabe für neue Produkte oder einem neuen Softwarerelease ein entsprechender Zertifizierungsprozess durchgeführt werden. Sollte der Zertifizierungsprozess nicht positiv abgeschlossen werden, hat digicom)) das Recht, den Auftrag in Anwendung der unter Punkt 7. angeführten Pönalregelung jederzeit zu stornieren.

9. Die Übernahme einer Lieferung/Leistung bedarf, zu ihrer Wirksamkeit, der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers. Jegliche Gefahr geht erst nach vertragsgemäßer Übernahme der Lieferung/Leistung am Erfüllungsort auf den Auftraggeber über.

10. Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass sein Personal und die von ihm beauftragten Subunternehmer die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit der Arbeitnehmer sowie des Umweltschutzes einhalten. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Arbeitskräfte dürfen nur jene Bereiche betreten, die ihnen vom Auftraggeber zugewiesen werden. Den Anordnungen der Bau- bzw. Montageaufsicht des Auftraggebers ist Folge zu leisten.

11. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dass er hinsichtlich der von ihm oder seinen Subunternehmern beschäftigten Ausländer im Sinne des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (BGBl. Nr. 218/1975 in der jeweils geltenden Fassung) seinen gesetzlichen Kontrollverpflichtungen nachkommt. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung dieser Kontrollpflichten vor Arbeitsaufnahme durch lückenlose Vorlage der entsprechenden Dokumente (Aufenthaltsbewilligung,